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team_rohrIch berate auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechtes in arbeits- und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen mittelständige Unternehmen, Geschäftsführer, Vorstände und Arbeitnehmer. Meine Beratung umfasst nationale wie internationale Fragestellungen.

Meine Aufgabe ist es, Sie bei der Lösung von Konflikten zu beraten. Dies bedeutet nicht immer einen Gang zum Gericht, da hierbei in den wenigsten Fällen das Interesse der Konfliktpartner ermittelt und berücksichtigt werden kann. Ich prüfe, welche alternativen Handlungsoptionen für die Konfliktlösung zur Verfügung stehen. Hierbei werde ich Ihr Interesse, das Sie an der Konfliktlösung haben, besonders beachten.

Herr Rohrbach verfügt über Expertise im:

Herr Rohrbach berät in wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalten Unternehmen und betroffene Unternehmensvertreter ebenso wie beschuldigte Arbeitnehmer.

Herr Rohrbach war vom 21.1.2006 bis 31.12 2022 Ombudsmann der Volkswagen AG.

Die Aufgabe eins externen Ombudsmannes ist es, für Mitarbeiter oder Geschäftspartner als vertraulicher Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, damit Verdachtsfälle gemeldet werden können. Der Ombudsmann ist als Anwalt aufgrund seiner gesetzlichen Verschiegenheitspflicht sowie seines Zeugnisverweigerungsrechtes in der Lage, den Hinweisgeber vor der Offenlegung seiner Identität zu bewahren. Der Ombudsmann wird den Namen des Hinweisgebers unter keinen Umständen preisgeben, es sei denn, der Betreffende wünscht dies und stimmt dieser Vorgehensweise ausdrücklich schriftlich zu.