Internationales Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Abfassung von Mitarbeiterarbeitsverträgen im Ausland mit Einbindung ausländischer Kollegen.

Abfassung von Arbeitsverträgen für Mitarbeiter, die von deutschen Gesellschaften ins Ausland transferiert werden. Unter Beachtung des jeweiligen ausländischen Rechts.

Strukturierung und Planung von Sozialversicherungssachverhalten.

Antragstellung bei Behörden zur Absicherung von sozialversicherungsrechtlichen Beitragszahlungen und -leistungen.