Thomas Rohrbach

rohrbach_altHerr Rohrbach ist seit 2022 freiberuflicher Mitarbeiter bei der HaackSchubert Partnerschaftsgesellschaft mbB in Offenbach am Main. Herr Rohrbach berät mittelständische Unternehmen und Konzerne umfassend in arbeits- und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Hierzu gehört auch die Gestaltung neuer Vergütungssysteme oder die Konzeption gesellschaftsrechtlicher Struktur zur Vermeidung mitbestimmungsrechtlich besetzter Aufsichtsratsgremien. Herr Rohrbach besitzt umfassende Erfahrung bei der Verhandlung von Interessensausgleichen und Sozialplänen, der Begleitung von Tarifverhandlungen für Haustarifverträge sowie der Vertretung vor den Arbeitsgerichten.

Er begleitet auch Vorstände und Geschäftsführer bei der Vertragsgestaltung oder der Abfassung und Verhandlung von Aufhebungsvereinbarung. Darüber hinaus hat sich Herr Rohrbach auf die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beratung international tätiger Konzerne spezialisiert und berät hier insbesondere Arbeitnehmerentsendungen ins In- und Ausland sowie internationale Restrukturierungen von Unternehmen.

Eine Kernkompetenz von Herrn Rohrbach liegt in der Beratung von wirtschaftsstrafrechtlichen Fragen. Beratungsschwerpunkt liegt in der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, Korruption, Betrug, Untreue und Insiderkriminalität. Hierzu gehört auch die Tätigkeit als Ombudsmann für Wirtschaftsunternehmen, um Informationen von Hinweisgebern entgegenzunehmen. In dieser Funktion war Herr Rohrbach von 2006 bis 2022 zum Ombudsmann der Volkswagen AG in Korruptionsangelegenheiten bestellt worden.

Vor seiner Tätigkeit bei der HaackSchubert Partnerschaft war Herr Rohrbach Syndikusanwalt bei der KPMG Deutsche Treuhand-Aktiengesellschaft und baute dort die arbeitsrechtliche Abteilung in der zentralen Rechtsabteilung auf. Vor seiner juristischen Tätigkeit war Herr Rohrbach nach seiner Ausbildung als Groß- und Außenhandelskaufmann mehrere Jahre im Konzernverbund der Metallgesellschaft AG als kaufmännischer Mitarbeiter tätig. Von November 1998 bis Sommer 2001 war Herr Rohrbach als Projektleiter des Humanitären Fonds der Volkswagen AG zur Entschädigung von ehemaligen Zwangsarbeitern tätig. Danach beriet er die Stiftung Erinnerung Verantwortung Zukunft der Bundesrepublik Deutschland, die Zwangsarbeiter in der ganzen Welt im Namen der deutschen Wirtschaft entschädigt und prüfte die Ordnungsmäßigkeit der Auszahlung an die Zwangsarbeiter vor Ort im Ausland.

Neben seiner beratenden Tätigkeit ist er Referent zu verschiedenen Themen des Arbeitsrechts regelmäßig für die Haufe Akademie tätig.